Winterreifen in Österreich und Nachbarländern
Winterausrüstung und Winterreifen und für Kraftfahrzeuge in Österreich:
Die Winterreifenpflicht bzw. die Pflicht, Schneeketten zu montieren, gilt in Österreich vom 01. November bis zum 15. April des nächsten Jahres, ist jedoch abhängig vom Fahrzeug und der Situation auf der Fahrbahn.
Das bedeutet, dass Kraftfahrzeuge 'winterfit' sein müssen, sobald auf der Straße winterliche Verhältnisse herrschen: Schnee, Schneematsch oder Eis ...
Und hier kommt es wiederum auf die Art des Fahrzeugs an.
Winterausrüstung für Autos - PKW und Microcars - und Klein-LKW bis 3,5 Tonnen
Für PKW, Microcars und Klein-LKW bis 3.5 t gilt die Winterreifen- bzw. Winterausrüstungspflicht vom 01. November bis zum 15. April des Folgejahres, jedoch nur im fahrenden Zustand und bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Straße.
Bleibt Ihr Auto in der Garage oder am Parkplatz brauchen Sie keine Winterreifen.
Bitte beachten Sie, dass die Gummimischungen von Winter- und Sommerreifen unterschiedlich sind und diese bei der Entwicklung den Fahrbahntemperaturen angepaßt werden.
Sommerreifen reagieren auf kalten Oberflächen um einiges schlechter wie Winterreifen und umgekehrt.
Wenn sie also im Winter viel unterwegs sind, sollten Sie auf jeden Fall auf Winterreifen wechseln, und wenn es wieder wärmer wird, zurück.
Als Winterreifen, die auf allen Rädern montiert sein müssen, gelten Reifen mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S', die mindestens 4 mm bzw. bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Auch Reifen mit dem dreigezacktem Bergpiktogramm und einer Schneeflocke in der Mitte sind rechtlich Winterreifen.
Dieses Zeichen ist aber nicht verpflichtend.
Mit Allwetterreifen, Ganzjahresreifen und Spikereifen dürfen Sie im Winter ebenfalls fahren.
Bei Spikereifen gilt auf Freilandstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, auf Autobahnen von 100 km/h, und am Fahrzeugheck ist ein Spike-Aufkleber anzubringen.
Diesen sollten Sie bei Ihrem Reifenhändler oder einem Autofahrerclub bekommen.
Wohnen Sie jedoch in einer Region, in der es in 'normalen Jahren' selten schneit und Sie auf Ihr Auto nicht verzichten können, können Sie auch Schneeketten auf zwei Antriebsrädern anlegen.
Dies gelten ebenfalls als Winterausrüstung, aber Vorsicht: Dabei muß die Fahrbahn fast durchgängig von Eis oder Schnee bedeckt sein.
Sollten Sie bei winterlichen Verhältnissen mit einem Fahrzeug ohne Winterausrüstung in einen Unfall verwickelt werden, können einige Unannehmlichkeiten auf Sie zukommen.
ZB. könnte im Schadensfall Ihre KFZ-Versicherung eine grobe Fahrlässigkeit sehen und versuchen, Zahlungen einzuschränken, oder Ihnen ein Gericht bei einem Rechtsstreit eine Teilschuld anlasten.
Winterausrüstung für Autobusse und LKW mit über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
Einen Autobus mit mehr als 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht dürfen Sie zwischen 01. November und 15. März nur fahren, wenn an mindestens einer Antriebsache Winterreifen montiert sind und wenn Sie Schneeketten dabei haben.
Für LKW dieser Kategorie gilt diese Vorschrift von 01. November bis zum 15. April des Folgejahres.
Winterausrüstung für Mofas, Mopeds und Motorräder
Für Mofas, Mopeds und Motorräder gibt es in Österreich keine Winterreifenpflicht ...
Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge in Deutschland:
In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine situative.
Diese ist jedoch mit der in Österreich vergleichbar und besagt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen fahren darf, siehe oben.
Zeitfenster für dies Regelung gibt es keines.
Für einspurige Kraftfahrzeuge gibt es in Deutschland ebenfalls keine Winterreifenpflicht.
Winterreifen in der Slowakei:
Bei unseren slowakischen Nachbarn müssen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen(M+S) ausgerüstet sein.
Bei Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen müssen zwischen dem 15. November und dem 15. März Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 3 Millimeter montiert sein ...
Winterreifenpflicht in Slowenien:
Zwischen dem 15. November und dem 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Verhältnissen gilt für PKW in Slowenien eine generelle Winterreifenpflicht, wobei auch Ganzjahresreifen(M+S) mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm akzeptiert werden.
Alternativ können auf Sommerreifen Schneeketten montiert sein, wobei aber eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden darf.
Spikereifen sind in Slowenien verboten.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen mindestens auf den Antriebsrädern Winterreifen haben oder bei Sommerreifen Schneeketten und eine Schaufel mitgeführt werden ...
Quelle: ADAC ...
Winterreifen in Ungarn:
In Ungarn gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, sie kann aber bei winterlichen Verhältnissen angeordnet werden.
Dies erfolgt durch eine entsprechende Beschilderung.
Schneeketten dürfen nur bei schneebedeckter Fahrbahn mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verwendet werden, Spikereifen sind verboten.
Auf Grund langjähriger persönlicher Erfahrung würde ich in Ungarn bei winterlichen Strassenverhältnissen mein Fahrzeug stehen lassen ...
Wird fortgesetzt ...