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Raserei auf Österreichs Straßen – Fahrzeug weg

Seit dem 01. März 2024 haben die Behörden in Österreich eine neue Möglichkeit, gegen Raser vorzugehen.
Sie können deren Fahrzeug beschlagnahmen und versteigern lassen.
Dass dem eine empfindliche Geldstrafe folgt und auch der Führerschein weg ist, kommt noch dazu ...

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerhalb das Auto beschlagnahmt und in der Folge auch versteigert werden.
Hat der Lenker durch zB eine Teilnahme an illegalen Autorennen bereits eine einschlägige Vorstrafe, reicht innerorts bereits eine Überschreitung von mehr als 60 km/h und außerorts von 70 km/h für dieses Szenario.
Gehört das Fahrzeug jedoch nicht dem 'schnellen Burschen' - Frauen sind in der Disziplin 'Rasen' eher selten anzutreffen -, weil es zB. ein Leasingfahrzeug ist, wird dieses für sofort bis zu 14 Tage beschlagnahmt und im Führerschein und im Führerscheinregister ein lebenlanges Fahrverbot für dieses Fahrzeug eingetragen.
Weiters wurden auch die Höchststrafen von 5.000,-- auf bis zu 7.500,-- Euro angehoben und die Mindestdauer für den Entzug des Führerscheins beträgt vier Wochen.
Diese Strafen gelten für alle Fahrzeuglenker und auch -innen und können europaweit eingetrieben werden.

Wegen Raserei können zB. auch in der Schweiz oder - bei illegalen Autorennen - in Deutschland Fahrzeuge eingezogen werden, in Italien bei Drogen- oder übermäßigem Alkoholkonsum, wobei auch in Polen eine derartige Regelung in Vorbereitung ist.

Abgesehen davon, dass das vieles im Straßenverkehr für sich und andere gefährlich sein kann, kann es auch ziemlich teuer werden ...