Fabriksgasse 9/EG/10, 7423 Pinkafeld 0650 / 691 53 79 office@esusbiz.at Termine nach Vereinbarung

 

Reisedokumente für Auslandsreisen

Bevor die Hauptreisezeit beginnt, bedenken Sie bitte:
Bei jedem Grenzübertritt benötigen Sie ein für das jeweilige Land gültiges Reisedokument, auch bei kurzen Fahrten oder innerhalb der Schengenstaaten.
Dies sind der Reisepass bzw. innerhalb der EU auch ein gültiger Personlausweis.
Ein Führerschein, Identitätsnachweis, Behinderten- oder gar Schülerausweis oder ähnliche Dokumente zählen nicht als Reisedokument und berechtigen Sie daher nicht zu einem legalen Grenzübertritt.
Und achten Sie bitte auch auf mögliche Visabestimmungen, wenn Sie die EU verlassen.

Der Personalausweis muß in jedem Fall gültig sein und beim Reisepass akzeptieren manche Länder, wenn er bis zu fünf Jahre abgelaufen ist.
Es kann jedoch vorkommen, dass Sie mit Ihrem abgelaufenen Reisepass offiziell über die Grenze dürften, aber die Kontrollorgane Sie nicht einreisen lassen.
In dem Moment können Sie nichts dagegen unternehmen und auch eine spätere Beschwerde wird Ihnen nicht viel nützen.
Die Freude auf den bevorstehenden Urlaub ist auf jeden Fall dahin und Sie müssen umdrehen.
Der finanzielle Verlust wird ebenfalls bei Ihnen hängen bleiben, da in dem Fall die Reiseversicherung eine Kostenübernahme ablehnen wird.

Die rechtlichen Informationen finden Sie auf der Website des Österreichischen Außenministeriums, den Link dazu weiter unten.
Die Zwischentöne stammen von mir, da ich selbst Jahre im internationalen Auotbuslinienverkehr tätig war und wir mit diesen Problemen regelmäßig konfrontiert wurden.
Reisende, die auf der Durchfahrt waren und dann an der Grenze hängen blieben, konnten wir nur an Ihr Konsulat verweisen, aber sonst nichts für sie tun.

Kunden und Fahrgästen in unserem Bereich, bei denen wir schon im Vorfeld wußten, dass Sie Probleme beim Grenzübertritt haben könnten, wurde das Ticket oder der Transport verweigert.
Es wäre unverantwortlich, jemandem Geld für etwas abzuknöpfen, wenn man damit rechnen muß, dass er oder sie die bezahlte Leistung vermutlich nicht in Anspruch nehmen kann.
Dazu kommt, dass es allen Mitreisenden gegenüber unfair wäre, wenn sie Stunden an der Grenze, was immer wieder passierte, warten müssen, bis der Bus weiter fahren kann.
Wer gibt ihnen ihre Zeit zurück ...?

Zum Abschluß noch ein Tipp: Nützen Sie die kostenlose Auslandsregistrierung des Außenministeriums, Link zweiter Punkt unten, damit man Sie im Notfall erreichen kann.
Die anderen nützlichen Angebote des Außenamtes zur Vorbereitung auf Ihren Auslandsaufenthalt habe ich Ihnen dazu verlinkt.
Damit Sie alles gleich beinanda haben ...

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheitender der Republik Österreich, Auslandsservice

Minoritenplatz 8, A -1010 Wien, 050 11 50-0, aus dem Ausland: +43 50 11 50-0), Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.