Die Erlebens- und Ablebensversicherung
Wenn man von einer Lebensversicherung spricht, ist in der Regel die klassische Variante einer Erlebens- und Ablebensversicherung gemeint.
Dabei sparen Sie einen monatlichen Betrag an, der vom Versicherer in Vermögenswerten mit hoher Bonität veranlagt wird.
Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihr angespartes Kapital zuzüglich einer erzielten Überschußbeteiligung ausbezahlt.
Sollte die versicherte Person vorher sterben, kommt die vereinbarte Versicherungssumme plus der bis zum Fälligkeitszeitpunkt erzielten Gewinnanteile zur Auszahlung.
Diese Variante dient somit der Vorsorge, dem Vermögensaufbau und der Absicherung Ihrer Familie.
Da aber, vor allem am Beginn des Berufs- bzw Familienlebens, höchst unterschiedliche Anforderungen zwischen Absicherungs- und Ansparkomponente erforderlich sein können, ist meist eine Kombination von zwei Verträgen sinnvoller.
Mehr dazu erfahren Sie in den nächsten Absätzen.
Diese können aber eine fachkundige Beratung nicht ersetzen ...
Durch die seit Jahren von allen Notenbanken betriebene Niedringzinspolitik sind die Renditen der klassischen Lebensversicherung in den letzten Jahren ständig gesunken.
Höhere Erträge erwirtschaftet im Normalfall eine fondsgebundene Lebensversicherung.
Bei dieser ist naturgemäß auch das Risiko höher, ein eigenen Beitrag folgt ...
Eine von Versicherungsgesellschaften unabhängige Beratung in Sachen Lebensversicherung erhalten Sie von Ihrem Mehrfachagenten in Versicherungsangelegenheiten ...
Die Erlebensversicherung
Die klassische Erlebensversicherung ist ein reines Instrument zur Geldanlage mit hoher Sicherheit und enthält keine Risikokomponente.
Die Veranlagung erfolgt in Vermögenswerte mit hoher Bonität und unterliegt den Richtlinien der Finanzmarktaufsicht.
Die Vermögenswerte bilden in der Bilanz der Versicherungsgesellschaft ein Sondervermögen, das heißt, im Falle einer Insolvenz haben Gläubiger keinen Zugriff darauf.
Auch Ihnen zwischendurch gutgeschriebene Gewinne können nicht mehr verloren gehen.
Nach Ablauf der Versicherungdauer erhalten Sie Ihre vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der Gewinnbeteiligung als Einmalzahlung oder monatliche Rente.
Beim Ableben der oder des Versicherten vor Vertragsende erhalten die Begünstigten/Erben die bis dahin einbezahlten Nettoprämien oder die anteilige Versicherungssumme, abhängig vom Vertrag, mit den erzielten Überschußbeteiligung ausbezahlt.
Die Ablebensversicherung oder Risikovorsorge
Die Ablebensversicherung oder Risikolebensversicherung ist, wie der Name schon sagt, ein relativ einfaches Risikoprodukt ohne Sparkomponente.
Verstirbt die versicherte Person während der Laufzeit, kommt die vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung.
Überlebt sie den Vertragablauf, was ihr zu wünschen ist, ist der Vertrag beendet.
Diese Versicherungsvariante dient dazu, Ihre Liebsten im Unglücksfall abzusichern und sie nicht mittellos oder möglicherweise auch noch mit Schulden, zB nach der Familiengründung, zu hinterlassen.
Varianten der Ablebensversicherung:
Partnerversicherung oder Polizze auf verbundene Leben
Bei einer Partnerversicherung wird eine Versicherungspolizze mit zwei Personen und nur einer Versicherungssumme abgeschlossen.
Stirbt eine der beiden Personen während der Vertragslaufzeit, wird die Versicherungssumme ausbezahlt und der Vertrag erlischt.
Sterben beide Personen gleichzeitig, wird die Versicherungssumme trotzdem nur einmal ausbezahlt.
Diese Form der Lebensversicherung eignet sich für Paare oder auch Geschäftspartner, wobei wiederum eine höhere Flexibilität bei zwei getrennten Verträgen zu beachten ist.
Andererseits ist die Prämie bei nur einer Versicherungssumme günstiger ...
Die Kreditrestschuldversicherung
Die Kreditrestschuldversicherung dient dazu, eine aushaftende Darlehenssumme, zB bei Wohnungkauf oder Hausbau, für den Fall des Todes des Kreditnehmers abzudecken.
Ihr Vorteil ist, dass analog zur sinkenden Darlehenssumme auch die Versicherungssumme und damit die Versicherungsprämie sinkt ...