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Handbikes am Elbradweg in der sächsischen Schweiz ...Von etwa 800.000 Unfallopfern im Jahr erhalten nur rund 120.000 Entschädigungen von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die private Unfallversicherung

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet ... lautet die versicherungstechnische Definition für einen Unfall ...

Und zu solchen Ereignissen kommt es an die 800.000 Mal in Österreich.
Dabei gibt es etwa ebenso viele Verletzte, davon gut 25.000 schwere Verletzungen und mehr als 2.500 Todesfälle.
Und das jedes Jahr, mit den entsprechenden Dramen, die sich in den Familien der Verunfallten abspielen.

Grafik Unfallbilanz 2019, Kuratorium fürVerkehrssicherheit ...Von diesen Unfällen sind wiederum rund drei Viertel Freizeit- und Sportunfälle, zu denen auch jene im eigenen Haushalt zählen, etwa 15% Arbeitsunfälle incl. Schulen und Universitäten sowie ca. 10% Verkehrsunfälle.

Das bedeutet, dass nur etwa 120.000 von 800.000 jährlichen Unfallopfern in Österreich Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Ein kleinerer Teil wird von den Haftpflichtversicherungen möglicher Unfallverursacher entschädigt, aber die meisten Unfallopfer fallen finanziell durch den Rost, sofern er oder sie nicht privat vorgesorgt hat.
Und dies ist durch die Private Unfallversicherung - als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung - bereits ab einem relativ geringen Betrag möglich.

Warum als Ergänzung ...?
Das erklärt die Geschichte:
Früher erhielten Dienstnehmer bei einem Arbeitsunfall von ihrem Arbeitgeber nur Schadenersatz, wenn diesem schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wurde.
Mit der Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung wurden Ansprüche nach Arbeitsunfällen auf eine öffentlich-rechtliche Basis gestellt und die Beiträge zu dieser Versicherung werden von allen Arbeitgebern bezahlt - und nur von diesen.
Sie bilden also eine öffentlich-rechtliche Versicherungsgemeinschaft.
Daher gibt es Leistungen daraus nur im Fall von Arbeitunfällen, was auch sehr streng eingegrenzt ist, und Sie daher für die Folgen jedes anderen Unfalls privat vorsorgen müssen.

Was ist ein Unfall für die private Unfallversicherung ...?

Ein Unfall ist ein Ereignis, das ...

  • vom Willen das Versicherten unabhängig,
  • plötzlich,
  • von außen,
  • mechanisch oder chemisch auf den Körper des Versicherten einwirkt und
  • eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht.

Diese Definition stammt aus dem Ausbildungsskriptum zur Vorbereitung auf die BÖV-Prüfung für Versicherungskaufleute der Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft.

Weiters gelten unter anderem als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen: Ertrinken, Einatmen von Gasen oder Einnehmen von gefährlichen Stoffen, Kinderlähmung, Folgen von durch Zeckenbiss übertragene Krankheiten oder auch von Unfällen, die durch Herzinfarkt verursacht wurden - nicht jedoch ein Herzinfarkt ...!

Dieser Beitrag wird derzeit erstellt, Stand März 2024 ...