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Die Eigenheimversicherung

Die Eigenheim- oder Gebäudeversicherung zählt zu den kombinierten Versicherungen, auch Bündelversicherungen.
Sie schützt Sie vor finanziellen Schäden, die durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser an Ihrem Haus entstanden sind und deckt auch Risiken der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Damit entspricht die Gebäudeversicherung für Ihr Haus dem, was die Haushaltsversicherung für Ihren Hausrat darstellt: Eine Absicherung gegen Verluste an von Ihrem Eigentum ...

Gefahren: Grundbausteine der Gebäudeversicherung ...

        • Feuer

Versichert sind Schäden, die durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion oder den Absturz von Flugzeugen verursacht werden, sowie Folgeschäden durch das Löschen, Niederreißen bei Löscharbeiten, das Ausräumen und auch das Abhandenkommen von Gegenständen.
Als Brand bezeichnet man ein Schadfeuer, der Gegensatz ist das Nutzfeuer; dazu eine einfache Beurteilung: Soll es hier brennen oder nicht ...?
Mögliche Zusatzdeckungen wären zB. Sengschäden oder der indirekte Blitzschlag.

        • Sturm

Versichert sind Schäden, die durch Sturm bei Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h sowie dessen Folgen wie umstürzende Bäume oder Masten verursacht werden.
Weiters zählen Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Schäden als unvermeidliche Folge und durch Abhandenkommen bei einem dieser Schadenereignisse zu den Sturmschäden.
Gegen Sondervereinbarung können Sie Ihre Gebäude auch gegen Schäden, die zum Beispiel durch Hochwasser oder Muren verursacht werden, versichern.

        • Leitungswasser

Grafik: Wasserverteilung nach Schaden im Obergeschoß ...Die Leitungswasserversicherung deckt Schäden die durch Wasser, das aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt.
Ebenfalls versichert sind Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen, an angeschlossenen Einrichtungen und Auftaukosten.
Als Zusatzdeckungen können unter anderem Korrosionsschäden, Schäden durch Verstopfung oder an Zuleitungsrohren außerhalb des Gebäudes, an Fußbodenheizungen, Solaranlagen und auch Schwimmbecken mitversichert werden.
Nicht versichert werden Schäden, die durch Witterungsniederschläge und deren Folgen wie zB. Rückstau und Grund- oder Hochwasser entstanden sind.

        • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung in der Eigenhaimversicherung beschränkt sich auf Schadenersatzverpflichtungen, die Sie als Haus- und Grundbesitzer treffen können.
Sie schützt Sie vor Folgekosten von Schäden, die Sie anderen zufügen, unabhängig von Ihrem Verhalten.
Auch von Ihrem Eigenheim können Gefahren für Dritte ausgehen.
Gegen Kosten, die von einem Unfall in Verbindung mit Ihrem Haus verursacht werden, können Sie sich mit einer Haushaftpflichtversicherung schützen.

Als Haus- und Grundbesitzer obliegen Ihnen einige gesetzliche Pflichten.
Dazu zählt ua. die Räum- und Streupflicht im Winter sowie Instandhaltungspflichten für Dachziegel, Satellitenschüsseln, Vordächer, Balkone, Fassaden und ähnliches.
Ebenso sollten Sie Bäume auf Ihrem Grundstück regelmäßig auf morsche oder gebrochene Äste kontrollieren.
Wird ein Fußgänger beim Passieren Ihres Hauses verletzt, kann dies schnell hohe Behandlungskosten nach sich ziehen. Etwa dann, wenn sich beim letzten Sturm ein Dachziegel gelockert hat und nun auf den Passanten herabstürzt.
Wenn Sie diese Pflichten versehentlich versäumen, steigt das Risiko, dass sich Dritte auf oder an Ihrem Grund und Boden verletzen.
In solchen Fällen schützt Sie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor den Folgen.

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